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Alles übers E-Bikes das man wissen sollte >>>>> Achtung bei „E-Bike-Nachrüstsätzen“: Der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes:
Die Motorleistung eines Pedelecs ist über einen Kraft- beziehungsweise Bewegungssensor automatisch an die Muskelkraft des Fahrers gekoppelt. Da der Motor nur während des Tretens aktiv ist, wird die Muskelkraft immer im Vordergrund stehen. Die Motorleistung eines E-Bikes wird beansprucht, wenn man am Gasgriff dreht bzw. den Knopf für den Antrieb drückt. Bei E-Bikes gilt: Muskelkraft und Elektromotor sind unabhängig voneinander wirkende Systeme. D.h. E-Bikes können sowohl rein Elektrisch wie auch im Mischbetrieb gefahren werden, aber auch das Fahren durch reines Treten ist möglich. Kraft-Pakete: Alles über Akkus:
Die Batterie macht’s! Für die Reichweite, die gute Beschleunigung und den starken Schub am Berg sowie die langjährige Freunde an der Zuverlässigkeit des Pedelecs / E-Bike – da zählt vor allem die Qualität der Batterie! Hier einmal die einzelnen Akkuarten im Vergleich: Bleiakku: Nickel Cadium Akku: Nickel Metal Hydrid Akku: Lithium Polymer Akku: Lithium-Ionen Akku: Die Reichweite:
Die Reichweite eines Pedelecs / E-Bikes hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. So zum Beispiel spielt der gewählte Unterstützungsgrad beim Treten eine große Rolle, aber auch das Gesamtgewicht, das Gelände sowie die Technik des Antriebs. So bietet der BionX Motor der Diamant E-Ride Modelle eine einzigartige Möglichkeit der Energie-Rückgewinnung (Recovery-Funktion) z.B. beim Bremsen. Das bedeutet, dass mit einem Unterstützungsgrad von 25 % ca. eine Reichweite von 85 Kilometer erreicht werden kann. Bei einem Unter-stützungsgrad von 200 % kann man ca. eine 30km lange Strecke hinter sich bringen. Wie ein richtiges Fahrrad:
Bei Kauf eines E-Bikes bzw. eines Pedelecs müssen Sie auf nichts verzichten. E-Bikes gibt es sowohl mit Rücktrittbremse aber auch ohne Rücktrittbremse. Sie sind teilweise mit modernem Nabendynamo und modernsten technischen Raffinessen ausgestatten. Gesetzliche Bestimmungen: Pedelecs bis 25 km/h und mit nicht mehr als 250 Watt Motorleistung gelten nach der europäischen Richtlinie als Fahrräder. Sie dürfen in Deutschland und in den meisten anderen EU-Ländern ohne Mindestalter, ohne Versicherungskennzeichen und ohne Helm gefahren werden. Pedelec-Nachrüstsätze sind damit an jedem beliebigen Rad nachrüstbar, ohne dass sie anschließend dem TÜV vorgeführt werden müssen. Pedelecs über 25 km/h und/ oder mit mehr als 250 Watt Motorleistung sind nach europäischer Definition „Kleinkrafträder“. Die bisher zugelassenen schnellen Pedelecs umgingen diese Regelung mit einem kleinen Trick: Eine rein elektrische Art Anfahrhilfe erlaubt das Fahrzeug als „Kleinkraftrad mit geringer Leistung“ zuzulassen, d.h. als Zweirad mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und funktionsfähigen Pedalen. Die bisher typengeprüften schnellen Pedelecs fahren rein elektrisch nicht mehr als 20 km/h.Damit entfällt die Helmpflicht, die in Deutschland bei 20 km/h beginnt. Ein als „ Klein-kraftrad mit geringer Leistung“ zugelassenes schnellen Pedelecs darf also ohne Helm ab 16 Jahren mit Mofaprüfbescheinigung oder anderem Führerschein gefahren werden – mit Tretunterstützung auch schneller als 20 km/h. Schnelle Pedelecs brauchen ein Versicherungskennzeichen für rund 60 Euro im Jahr. Wer noch einmal 40 Euro drauflegt, bekommt dazu eine günstige Teilkasko mit Diebstahl-versicherung. Da kann man endlich wieder mit einem guten Rad zum Bahnhof fahren.
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