Der Reparaturbonus des Klimaministeriums wird mit frischem Geld bis 2025 verlängert und umfasst künftig auch Fahrräder ohne elektrische Motorunterstützung. Bisher galt die Förderung des Bundes nur für Geräte mit elektronischen oder elektrischen Bauteilen. Damit waren E-Bikes erfasst, gewöhnliche Fahrräder hingegen nicht. Der Bonus für die Reparatur von Fahrrädern kann ab September 2024 beantragt werden.
Wer kann eine Förderung beantragen?
- Die Förderaktion ist ausschließlich für Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich gedacht.
- Pro (E-)Bike kann ein Bon für eine Reparatur und/oder einen Kostenvoranschlag genutzt werden. Sobald dieser Bon bei uns eingelöst wurde, kann ein neuer Bon erstellt und für die Reparatur eines weiteren Fahrrad genutzt werden.
- Du kannst den Reparaturbonus so lange beantragen, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis 31.03.2026!
NEU ab September 2024: Jetzt auch für „normale“ Fahrräder gültig
Wie kann ein Reparaturbon beantragt werden?
Der Reparaturbon kann einfach und schnell auf www.reparaturbonus.at beantragt werden. Er muss innerhalb von drei Wochen bei der Bezahlung der Reparaturrechnung vorgelegt werden. Wenn du Unterstützung beim Beantragen deines Bons benötigst, komm gerne mit deinem E-Bike zu uns vorbei – wir erledigen das gemeinsam.
Unter Angabe folgender Daten kann ein Reparaturbon (für eine (E-)Bike Reparatur) auf www.reparaturbonus.at beantragt werden:
- Vor-, Nachname und Geburtsdatum
- Wohnadresse in Österreich (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland)
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- IBAN
Wichtig: Alle Angaben sind verpflichtend!
Wie hoch ist der Reparaturbonus?
- Die Förderungshöhe beträgt pro Bon 50 % der förderungsfähigen Brutto-Kosten. Maximal jedoch 200,- Euro für Reparaturen bzw. maximal 30,- Euro für Kostenvoranschläge.
- Service- und Wartungsarbeiten stellen keine Reparaturen dar und sind daher nicht förderungsfähig.
- Ausgeschlossen sind weiters Reparaturdienstleistungen, für welche ein Anspruch auf Ersatz von Dritten besteht (z.B. bei Versicherungen) und für Reparaturen, welche im Rahmen von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen durchgeführt werden.