Ja, im Leasingmodell können alle fest mit dem Dienstrad verbundenen Zubehörteile aufgenommen werden. Dazu zählen z.B. Glocken, Schutzbleche, Gepäckträger, nicht abnehmbare Lichtanlage, Fahrradständer, andere Pedale, angeschraubte Flaschenhalter sowie Fahrradanhänger und Kindersitze. Nicht in den Leasingvertrag aufgenommen werden können z.B. Fahrradhelme oder Bekleidung.
Wichtig: Beim Bike-Leasing muss immer ein Fahrradschloss mit einem festgelegten Mindestkaufpreis mitgeleast werden.