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Bike-Leasing2024-07-03T22:16:43+02:00

Bike-Leasing: die kostengünstige Alternative

Hol dir dein Traumbike jetzt mit bis zu 40% Ersparnis im Vergleich zum Kauf.

Arbeitnehmer können dank E-Bike und Fahrrad Leasing kostengünstig und unkompliziert Fahrräder über ihren Arbeitgeber leasen, wobei das Bike vollständig privat genutzt werden kann. Die monatlichen Leasingraten werden dabei direkt vom Bruttogehalt abgezogen, was erhebliche Steuerersparnisse mit sich bringt.

Arbeitgeber profitieren ebenfalls, da für sie keine zusätzlichen Kosten anfallen – sie müssen lediglich bei einem der Leasing-Partner registriert sein.

Häufige Fragen

Wie funktioniert Dienstrad-Leasing?2024-07-03T21:22:35+02:00

Beim Dienstrad-Leasing least der Arbeitgeber ein Fahrrad oder E-Bike und stellt es dem Arbeitnehmer zur Verfügung. Die Leasingraten werden durch Gehaltsumwandlung bezahlt, wodurch das steuerpflichtige Einkommen des Arbeitnehmers reduziert wird. Dabei ist darauf zu achten, dass der kollektivvertragliche Mindestlohn nicht unterschritten wird.

Welche Vorteile hat Bike-Leasing für mich als Arbeitnehmer?2024-07-03T21:22:47+02:00

Der Hauptvorteil des Bike-Leasings besteht darin, dass es für Arbeitnehmer wesentlich kostengünstiger ist, ein Dienstrad zu leasen und später zu übernehmen, als ein Fahrrad oder E-Bike direkt zu kaufen. Zusätzliche Vorteile umfassen eine Fahrradversicherung, die Förderung gesunder Bewegung, Nachhaltigkeit und Einsparungen bei den Spritkosten.

Warum spare ich beim Dienstrad-Leasing?2024-07-03T21:22:40+02:00

Ein Hauptgrund ist, dass Diensträder durch Gehaltsumwandlung finanziert werden können und von den steuerlichen Vorteilen der Dienstwagen-Regelung profitieren. Dies reduziert das zu versteuernde Einkommen und es fällt kein Sachbezug an. Dank dieser steuerlichen Vorteile sparen Arbeitnehmer bei der Anschaffung eines Fahrrads oder E-Bikes bis zu 40% im Vergleich zum Direktkauf.

Wie lange läuft ein Leasingvertrag?2024-07-03T21:28:33+02:00

Es kann gewählt werden zwischen einer Laufzeit von 36 oder 48 Monaten. Welche Laufzeit in einem Unternehmen gilt, wird im Rahmenleasingvertrag, den der Arbeitgeber abschließt, vereinbart. Am Ende des Leasingvertrags können Arbeitnehmer das zuvor überlassene Dienstrad zum Restwert kaufen.

Welche Fahrradtypen und -marken sind möglich?2024-07-03T22:19:29+02:00

Im Prinzip sind alle Fahrradmodelle als Dienstrad geeignet: Klassische Fahrräder wie Mountainbikes, Rennräder oder Citybikes können ebenso geleast werden wie E-Bikes und Lastenräder. Somit besteht freie Typen- und Markenwahl, sodass jeder sein Wunschrad fahren kann. Letztendlich bestimmt das Unternehmen dies im Rahmen einer festzulegenden Dienstrad-Richtlinie.

Kann ich auch Zubehör für mein Dienstrad leasen?2024-07-03T22:27:19+02:00

Ja, im Leasingmodell können alle fest mit dem Dienstrad verbundenen Zubehörteile aufgenommen werden. Dazu zählen z.B. Glocken, Schutzbleche, Gepäckträger, nicht abnehmbare Lichtanlage, Fahrradständer, andere Pedale, angeschraubte Flaschenhalter sowie Fahrradanhänger und Kindersitze. Nicht in den Leasingvertrag aufgenommen werden können z.B. Fahrradhelme oder Bekleidung.

Wichtig: Beim Bike-Leasing muss immer ein Fahrradschloss mit einem festgelegten Mindestkaufpreis mitgeleast werden.

Kann ich mein Rad privat nutzen?2024-07-03T21:23:43+02:00

Ein wesentlicher Vorteil des Dienstradmodells ist, dass die Sachbezugswerteverordnung eine 100% private Nutzung erlaubt.

Ist das Dienstrad bei Diebstahl, Unfallschäden oder Vandalismus versichert?2024-07-03T21:24:07+02:00

Ja, das Dienstrad ist bei Diebstahl und Schaden zum ursprünglichen Wert standardmäßig geschützt. Der Leasinggeber übernimmt das Risiko für plötzlich und unvorhersehbar eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen, beispielsweise bei:

  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
  • Bedienungsfehlern
  • Einfacher Fahrlässigkeit
  • Unfallschäden
  • Vandalismus
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehlern
  • Überspannung, Induktion oder Implosion
  • Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung
  • Schäden an Motor oder Akku.
Was passiert am Ende der Leasinglaufzeit mit meinem Dienstrad?2024-07-03T21:24:25+02:00

Am Ende des Leasingvertrages können Arbeitnehmer das zuvor überlassene Dienstrad zum Restwert kaufen oder zurückgeben und sich ein neues Fahrrad aussuchen.

Was passiert im Falle einer Kündigung?2024-07-03T21:24:30+02:00

Bei Kündigung durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Wenn der Arbeitgeber zustimmt, kann ein Ablöseangebot bei der Leasinggesellschaft angefordert werden, so dass man die Möglichkeit hat, das Fahrrad aus dem Vertrag herauszukaufen.
  • Die Nutzung des Fahrrads kann auf einen anderen Mitarbeiter übertragen werden.
  • Kommen beide Möglichkeiten nicht in Betracht, kann der Arbeitgeber die Arbeitgeber-Ausfallversicherung in Anspruch nehmen und das Dienstrad kann zurückgegeben werden. Voraussetzung dafür ist, dass eine entsprechende Prüfung ergibt, dass ein Versicherungsfall vorliegt.
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