Ja, das Dienstrad ist bei Diebstahl und Schaden zum ursprünglichen Wert standardmäßig geschützt. Der Leasinggeber übernimmt das Risiko für plötzlich und unvorhersehbar eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen, beispielsweise bei:
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
- Bedienungsfehlern
- Einfacher Fahrlässigkeit
- Unfallschäden
- Vandalismus
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehlern
- Überspannung, Induktion oder Implosion
- Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung
- Schäden an Motor oder Akku.