Ja, das Dienstrad ist bei Diebstahl und Schaden zum ursprünglichen Wert standardmäßig geschützt. Der Leasinggeber übernimmt das Risiko für plötzlich und unvorhersehbar eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen, beispielsweise bei:

  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
  • Bedienungsfehlern
  • Einfacher Fahrlässigkeit
  • Unfallschäden
  • Vandalismus
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehlern
  • Überspannung, Induktion oder Implosion
  • Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung
  • Schäden an Motor oder Akku.