Ein Hauptgrund ist, dass Diensträder durch Gehaltsumwandlung finanziert werden können und von den steuerlichen Vorteilen der Dienstwagen-Regelung profitieren. Dies reduziert das zu versteuernde Einkommen und es fällt kein Sachbezug an. Dank dieser steuerlichen Vorteile sparen Arbeitnehmer bei der Anschaffung eines Fahrrads oder E-Bikes bis zu 40% im Vergleich zum Direktkauf.