Bei Kündigung durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Wenn der Arbeitgeber zustimmt, kann ein Ablöseangebot bei der Leasinggesellschaft angefordert werden, so dass man die Möglichkeit hat, das Fahrrad aus dem Vertrag herauszukaufen.
- Die Nutzung des Fahrrads kann auf einen anderen Mitarbeiter übertragen werden.
- Kommen beide Möglichkeiten nicht in Betracht, kann der Arbeitgeber die Arbeitgeber-Ausfallversicherung in Anspruch nehmen und das Dienstrad kann zurückgegeben werden. Voraussetzung dafür ist, dass eine entsprechende Prüfung ergibt, dass ein Versicherungsfall vorliegt.