Im Prinzip sind alle Fahrradmodelle als Dienstrad geeignet: Klassische Fahrräder wie Mountainbikes, Rennräder oder Citybikes können ebenso geleast werden wie E-Bikes und Lastenräder. Somit besteht freie Typen- und Markenwahl, sodass jeder sein Wunschrad fahren kann. Letztendlich bestimmt das Unternehmen dies im Rahmen einer festzulegenden Dienstrad-Richtlinie.