Du kannst den Vertrag ebenso wie WERTGARANTIE 3 Monate vor Ablauf der Fest- bzw. Mindestlaufzeit und danach jeweils 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres in Textform (per Brief oder E-Mail) kündigen. Ebenfalls kannst du und WERTGARANTIE nach dem Eintritt eines Schadenfalles den Versicherungsvertrag kündigen.